Allgemeine Geschäftsbedingungen
MUCHA Verlag GmbH, 1070 Wien, Zieglergasse 1
1. Ausgangsbasis für die Verlagsbedingungen des Mucha Verlages sind die allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes (ÖZV), verlautbart im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 26. Jänner 1980.
2. Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Mucha Verlag schriftlich bestätigt werden.
3. Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Auftraggeber rechtswirksam bindend vollinhaltlich die Verlagsbedingungen des Mucha Verlages.
4. Mündliche Absprachen und Auskünfte, insbesondere mit unserem Kundendienstpersonal beziehungsweise unseren Verkäufern, sind unverbindlich. Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen.
5. Haftung: Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen: Hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
6. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Aufgabe des Inserats zu informieren.
7. Der Verlag behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen (insbesondere bei Zahlungsverzug) von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Jahresabschlusses oder eines Abschlusses auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird ebenfalls nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen. Bei Jahresvereinbarungen, auf die Sonderpreise gewährt werden (Sonderrabatt) gilt folgende Regelung: Sollte der vereinbarte Jahresauftrag bis zum Ende des vereinbarten Schaltzeitraumes nicht in voller Höhe (aus Verschulden des Auftraggebers) erfüllt werden, so wird rückwirkend für das bis dato geschaltene Auftragsmindervolumen nach jeweils geltenden Listenpreisen abgerechnet. Die entsprechende Differenz zugunsten des Mucha Verlages ist in solchen Fällen umgehend nach Rechnungslegung zur Anweisung zu bringen.
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